Wettbewerbsbedingungen: Wertungsklasse "JPP 2026"

Fünf traditionelle Volksmusikstücke unterschiedlichen Charakters (Polka, Walzer, Marsch, Landler, etc.) sind vorzutragen. Für die Wertungsklasse „JPP 2026“ sind keine Pflichtstücke vorgesehen. Aus den Programmpunkten dürfen zwei Werke zum Vorspiel selbstgewählt werden. Aus den restlichen drei wählt die Jury aus.

Zum dritten Mal wird beim Wettbewerb der Josef Peyer Preis – kurz: „JPP 2026“ vergeben. Als Preis werden neben einer Urkunde und einem Pokal, ein Fixstartplatz beim „Alpenländischen Volksmusikwettbewerb 2026“ in Innsbruck (Herbst 2026) inkl. Übernahme der dortigen Teilnahmegebühr vergeben.

Teilnehmen dürfen:
-Solist:innen auf allen Volksmusikinstrumenten
-Ensembles (Duos, Duos mit Begleitung, Ensembles mit/ohne Steirischer Harmonika, Familienmusiken)

Wichtig:
-Die Wertungsklasse bleibt Teilnehmer:innen mit Hauptwohnsitz Steiermark vorbehalten.
-Die Altersbeschränkung liegt bei 25 Jahren. Bei Ensembles darf ein Mitglied älter als 25 Jahre alt sein. Dieses gilt als Gruppenleitung.

Kriterien:
-Die steirische Volksmusik, die Authentizität, die Überlieferungen etc. gelten als Bewertungskriterien. Es wird jeweils einen „JPP 2026“ für SOLO und einen für Ensemble geben.

Bearbeitungen:

Bearbeitungen müssen instrumentengerecht sein. Sie müssen in melodischer und harmonischer Hinsicht dem Instrument entsprechen.

Jüngere Teilnehmer:innen dürfen in höheren Wertungsklassen antreten.
Das Alter der Wettbewerbsteilnehmer:innen wird überprüft.
Alle Stücke sind auswendig vorzutragen.

Bewertungskriterien:

✓ In jeder Wertungsklasse werden die ersten drei Preisträger:innen ermittelt.
✓ Die übrigen Teilnehmer:innen erhalten Prädikate („ausgezeichnet“, „sehr gut“, „gut“ und „teilgenommen“) und werden alphabetisch gereiht.
✓ Die Wertungsspiele sind öffentlich.
✓ Die Bewertung erfolgt durch Vergabe von Punkten durch die Jury.
✓ Befinden sich unter den Teilnehmer:innen Schüler:innen oder Angehörige eines Jurymitgliedes, so wirkt der/die betreffende Juror:in an der Beurteilung der Leistung dieses Teilnehmers/dieser Teilnehmerin nicht mit.
✓ Der musikalische Gesamteindruck wird vorrangig bewertet.

Jury:

Die Jury ist berechtigt Wiederholungen zu streichen. Bei Zeitüberschreitung ist ein Abbrechen des Spiels vorgesehen. Die Jury setzt sich aus fachkundigen Musiker:innen und Pädagog:innen aus dem Bereich der Volksmusik zusammen. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar.