Drei Stücke unterschiedlichen Charakters (Polka, Walzer, Marsch, Ländler, etc.) sind vorzutragen. Bei Ensembles sind keine Pflichtstücke vorgesehen.
Besetzung: In dieser Kategorie sind unterschiedlichste Volksmusikbesetzungen mit max. 8 Musizierenden erlaubt. Ein Begleitinstrument darf von Erwachsenen gespielt werden.
Bei Familienmusik können mehrere Begleitinstrumente von Erwachsenen gespielt werden.